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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Vögele Pfullingen  (Stand: 01.07.2019)


Allgemeines, Kundenformulare, Daten, Pläne

Unser Warenangebot sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen. Besondere Vereinbarung und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen von Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen ist die Fa. Vögele berechtigt, Daten zu speichern und zu verarbeiten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), siehe auch www.spinde.com. Pläne, Zeichnungen, technische Beratungsleistungen sind unverbindlich, wenn sie nicht zu einem Liefervertrag gehören. Wir behalten uns das Urheberrecht an Plänen, Zeichnungen etc. vor. Die Weitergabe an Dritte ist ggf. schadenersatzpflichtig.

Angebote, Bestellung, Prüfungspflicht der Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind aus organisatorischen Gründen nicht verpflichtet, den Bestellungen beigefügte Formulare auszufüllen, zu beachten oder aber als Lieferscheine zu verwenden. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht binnen fünf Tagen nach Posteingang, ein Widerspruch eingegangen ist. Gleiches gilt für die in der Auftragsbestätigung enthaltene Lieferungs- und Rechnungsanschrift sowie die Anlieferungszeiten. Gleichlautende Mehrfachbestellungen sind branchenüblich. Es obliegt dem Kunden, versehentliche Doppelbestellungen zu vermeiden.

Allgemeine Leistungsbedingungen und Preise

Betriebs- und Sozialraumausstattungen der Fa. Vögele werden in Industriequalität hergestellt und können aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit von allg. technischen Normen wie z.B. für Wohnmöbel abweichen. Schweißpunkte an Korpus u. Türen können in Form von leichten Druckstellen und Wölbungen sichtbar sein, dadurch wird eine gute Haltbarkeit erreicht. Abrieb an bodenberührenden Teilen wie Sockel, Seitenwangen, Rollen, Bodengleiter oder Stellschrauben stellen keine Minderung dar und gelten als branchenüblich. Geringfügige Abweichungen der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne sind - auch bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen zulässig, soweit der Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden. An schwer zugänglichen Stellen, wie z.B. Korpusinnenbereiche, können Elemente wie Kleiderstangen oder Innenteile etc., unterbeschichtet sein. Farb-, Maß- und Ausführungsveränderungen, die der Verbesserung dienen, behalten wir uns vor. Gleichlautende Farb-Nummern zu unterschiedlichen Artikel-Gruppen gewährleisten keine absolute Farbgleichheit. Unsere Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teillieferungen und Lieferung ab Werk bleiben vorbehalten. Die Preise für Möbel sowie Einrichtungsgegenstände, die einen Zusammenbau erfordern, verstehen sich unmontiert.

Lieferung und Lieferfrist

Wir liefern „ab Werk“, wenn nicht anderes im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Bei Anlieferungen „frei Bordsteinkante“ obliegt das Abladen und Vertragen an den Bestimmungsort dem Auftraggeber. Frachtpreise gelten für eine Anreise. Frachten für Inseln erfolgen frei Festland Bahnhof/Station oder nach schriftlicher Vereinbarung. Lieferungen ins Ausland, erfolgen nach schriftlicher Vereinbarung. Verpackungen berechnen wir zum Selbstkostenpreis und werden nicht zurückgenommen. Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ausdrücklich gewünschte Versicherungen gehen zu Lasten des Käufers. Für Transportschäden durch Bahn, Speditionen und dergleichen, übernehmen wir keine Haftung. Ansprüche sind in solchen Fällen ausschließlich an den Verursacher zu stellen. Auf Wunsch kann der Käufer die Ware mit eigenen Transporteuren befördern. Dies ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eventuell entstehende Mehrkosten bei der Fracht sind vom Käufer zu tragen. Dem Kunden obliegt es, Lkw-Anfahrt und -Entladung zu gewährleisten. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung sämtlicher Ausführungseinzelheiten durch den Kunden oder Zahlungseingang bei Vorauskasse. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert. Dies gilt insbesondere auch für die nicht rechtzeitige oder richtige Belieferung durch unsere eigenen Lieferanten.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind - soweit nicht anders vereinbart – gegen Vorauskasse zahlbar. Andere Zahlungsmodalitäten wie z.B. „innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar“ oder „Skontogewährung“ behalten wir uns vor und müssen schriftlich fixiert werden. Verzug tritt bei Fälligkeit sowie mit dem Ende der Zahlungsfrist ein. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Posteingang unserer Rechnung beim Auftraggeber (in der Regel 2 Tage nach unserem Rechnungsdatum). Wir sind auch bei Zielverkäufen zur sofortigen Fälligstellung berechtigt, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind. Unsere Mitarbeiter, insbesondere Transportpersonen haben grundsätzlich keine Inkassovollmacht, es sei denn, sie legen eine schriftliche Inkassovollmacht vor oder wir erklären dem Kunden gegenüber, dass bestimmte Mitarbeiter zum Inkasso berechtigt sind. Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte, wenn der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. In jedem Fall sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, wenn sie aus einem anderen Rechtsverhältnis als dem jeweiligen konkreten Vertrag herrühren.

Verzug

Wenn wir in Lieferverzug sind, kann der Kunde einen von ihm nachgewiesenen Schaden in Höhe von höchstens 5 % des ausstehenden Lieferwertes geltend machen. Bevor Lieferverzug eintritt, muss uns der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen setzen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so können wir die Kosten der An- und Rücklieferung sowie den Verwaltungsaufwand geltend machen. Wir behalten uns das Recht vor, auch hier Vorauskasse zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzuges geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

Retour und Reklamationen ohne Rechtsgrund

Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Kunden ohne Rücktritts-, Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zurückgesandte Ware, welche sich im einwandfreien und fabrikneuen Zustand befindet, unter Erteilung einer Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich der von uns aufgewandten Kosten der An- und Rücklieferung sowie abzüglich 30 % vom Warenwert, mindestens aber € 20,–, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für Verwaltungsaufwand zurückzunehmen. Ist die Ware beschädigt oder befindet sie sich nicht mehr in einem fabrikneuen Zustand, so wird bei der Gutschrift zusätzlich die Wertminderung in Abzug gebracht. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Aufwand nachweisen oder der Kunde einen geringeren Aufwand nachweist. Entsprechendes gilt für Vertragsaufhebungen (einvernehmliche Stornierung).

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der endgültigen Einlösung bzw. Wertstellung sämtlicher Wechsel und Schecks und der Unwiderruflichkeit von Lastschriften. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat für den nötigen Versicherungsschutz zu sorgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

Transportbezogene Untersuchungs- und Rügepflichten

Der Kunde hat bei der Anlieferung und Abnahme der Ware äußerlich erkennbare Schäden beim anliefernden Frachtführer/Fahrer sofort zu melden und den Umfang und Wert quittieren zu lassen. Bei nicht erkennbaren Schäden hat die schriftliche Meldung binnen fünf Werktagen beim Auftragnehmer (Fa. Vögele) zu erfolgen. Nach Ablauf der genannten Frist, müssen wir davon ausgehen, dass die Anlieferung ordnungsgemäß und einwandfrei erfolgt ist.

Gewährleistung

Der Mangel gilt als genehmigt, wenn er offenkundig ist und nicht binnen 14 Tagen schriftlich gerügt wird. Bei Kunden, die Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, sind wir nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die uns zur jeweiligen Nachbesserung auferlegte Frist muss angemessen sein, jedenfalls aber sechs Wochen betragen. Wir sind zur dreifachen Nachbesserung berechtigt. Nimmt ein Kunde uns unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat.

Kündigung

Sollte der Auftraggeber vor Herstellung der bestellten Ware den Vertrag kündigen, sind wir berechtigt eine Pauschale von 25 % des Nettoauftragswertes für entgangenen Gewinn und für entstandene Kosten zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Schadens vor.

Schadensersatz im Allgemeinen

Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Dieser Ausschluß gilt nicht, soweit die Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eingetreten sind. Soweit in den vorangegangenen Paragraphen besondere Regelungen getroffen wurden, gehen diese vor.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Reutlingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zum Kunden ist Reutlingen. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch vor jedem anderen nach gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Auf unser gesamtes Rechtsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

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